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Greening: Termin 1. April beachten
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- Kategorie: Aktuell
- Erstellt: Mittwoch, 22. März 2017 11:25
- Geschrieben von Simone Hartmann
Vom 1. April bis zum 30. Juni darf auf den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) Typ „Brache“ und Typ „Streifen“ kein Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses stattfinden. Ein Umbruch in diesem Zeitraum ist nur möglich, wenn über die Teilnahme am KULAP die Pflicht zur Anlage von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen besteht. Um die vielen Termine für die verschiedenen ÖVF nicht zu verwechseln, hat der Thüringer Bauernverband e.V. (TBV) hierfür einen Terminkalender erstellt. Daraus kann entnommen werden, wann auf welcher ÖVF was möglich ist. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat außerdem ein aktualisiertes Merkblatt „Greeningverpflichtungen“ veröffentlicht.
Foto: TBV

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