Teilnahme am QS-System
Die wichtigsten Dokumente (PDF-Dateien)
Eigenkontrollcheckliste
Weitere Anmeldeunterlagen erhalten sie über qs@tbv-erfurt.de bzw. per Telefon unter 0361-26253300.
Salmonellenmonitoring
Jeder mastschweinehaltende Teilnehmer am QS-System ist verpflichtet, sich an einem Salmonellenmonitoring-Programm zu beteiligen. Seit 2003 ist die direkte Übertragung der Laborergebnisse in die zentrale Salmonellendatenbank obligatorisch.
Die Anmeldung der Betriebe erfolgt über den Bündler. Die zentrale Salmonellendatenbank vergibt den Probenplan für jeden Betrieb. Dazu werden zusätzlich zu den bisher erfaßten Daten noch folgende benötigt:
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Herdendaten (Jahresschlachtviehproduktion, Produktionsrhythmus)
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Tierarzt-Nummer
Antibiotikamonitoring
Alle Betriebe im QS-System, die Schweine, Puten, Masthühner oder Mastkälber halten, sind zur Teilnahme am Antibiotikamonitoring verpflichtet. Sie dürfen Antibiotika nur von Tierärzten beziehen, die im QS-System registriert sind. Die Tierhalter sind verpflichtet, alle Arzneimittel nur nach Anweisung des verschreibenden Tierarztes anzuwenden.
Die Tierärzte melden sich bei QS an und verpflichten sich gegenüber QS zur Meldung der Antibiotikaanwendungen und -abgaben. Sie geben alle relevanten Daten zum Antibiotikaeinsatz in die zentrale Antibiotikamonitoringdatenbank (Antibiotikadatenbank) ein. Die Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes wird für jeden Betrieb anhand des Therapieindexes ermittelt.
Betriebe, die Mastrinder halten, können die QS-Antibiotiakadatenbank freiwillig nutzen.
Bündleraufgaben
Der Bündler meldet den Landwirtschaftsbetrieb bzw. Direktvermarkter oder Tiertransporteur am QS-System an. Er unterstützt den QS-Anwärter bei der Vorbereitung der neutralen Kontrolle und beauftragt ein Prüfinstitut mit der Durchführung des Audits. Die Kontrolle des Prüfergebnisses, die Sicherung der Einhaltung des Futtermittelkontrollplanes sowie die Unterstützung zur Erledigung der Korrekturmaßnahmen stellen ebenfalls ein wesentliches Tätigkeitsfeld dar. Über den Bündler erfolgen auch die Aktualisierungen der betrieblichen Daten sowohl in der QS-Datenbank als auch für das Salmonellen- und Antibiotikamonitoring.
Ausgewählte Schlachthöfe und Erzeugergemeinschaften sind für die TBV-Service und Marketing GmbH als Unterbündler tätig und unterstützen die Landwirtschaftsbetriebe bei der Herstellung der sogenannten QS-Konformität sowie bei der Antragstellung und Beratung. Schweine- und rinderhaltende Landwirtschaftsbetriebe haben damit, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Thüringer Bauernverband e.V., die Möglichkeit am Qualitätssicherungssystem teilzunehmen, indem sie sich bei der TBV-Service und Marketing GmbH anmelden. Prüfen Sie über die Checkliste Eigenkontrolle ob Ihr Betrieb die QS-Kriterien erfüllt. Bei Erfüllung der Systemanforderungen nach erfolgreichem Audit wird zur Schaffung der Wiedererkennbarkeit das QS-Prüfzeichen vergeben.
Um am QS-System teilzunehmen, müssen Sie sich mit einer Teilnahme- und Vollmachtserklärung anmelden.
Weiterer Verfahrensweg
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Die TBV-Service und Marketing GmbH meldet den Betrieb am QS-System an und beauftragt ein neutrales Prüfinstitut. Die Prüftermine werden in der Regel 48 Stunden vor dem Audittermin dem jeweiligen Betrieb mitgeteilt.
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Der Betrieb erhält nach erfolgreichem Audit ein Zertifikat dessen Laufzeit sich nach der erreichten QS-Stufe richtet.
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Schweinemastbetriebe werden auch zur Teilnahme am Salmonellenmonitoring angemeldet
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Sowohl Schweinemast- als auch Sauen- und Ferkel-/Läuferbetriebe sind verpflichtet am Antibiotikamonitoring teilzunehmen. Die TBV-Service und Marketing GmbH sichert die Anmeldung und bei Bedarf die Übertragung der Daten in die TAM-Datenbank bei Hi-Tier.
Weitere Informationen zum QS-System erhalten Sie auch unter: www.q-s.de